Mit Wirkung zum 1.Januar 2021 wurde eine Anpassung der praktischen Prüfzeiten basierend auf der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durchgeführt. In der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung Nr. 2.3 wurden die fahrpraktischen Prüfungszeiten geändert, daraus ergaben sich ab dem 1.Januar 2021 auch neue Entgelte und Gebühren für die Prüfungen, die mit Wirkung vom 05.02.2024 erneut erhöht wurden.

 

Die Änderungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

WICHTIG: Die aufgeführten Preise gelten auch für bereits bestehende Ausbildungsverträge!