Fahrzeug: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm, max. 11 KW, max. 0,1 kW/ kg,
dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, bbH von mehr als 45 km/h, Leistung bis 15 kw
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Personalausweis oder Meldebescheinigung erforderlich
Fahrzeug: Krafträder bis max. 35 KW (48 PS), max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung (bei Ersterwerb): in Theorie und Praxis
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeug: Krafträder über 45 km/h, über 35 kW, mehr als 0,2 kW/kg,
dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW, mehr als 50 ccm
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg (Krafträder), 21 Jahre (dreirädrige Kfz)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 keine weitere Ausbildung vorgeschrieben
Prüfung: in Theorie und Praxis
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässiges Gesamtmasse und Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz, Anhänger über 750 kg
zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 17 Jahre (bei Antragstellung 16 1/2 Jahre)
Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
Theorieprüfung: 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Praxisprüfung: 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Besonderheiten: Bearbeitung des Führerscheinantrages durch Behörde nur mit Begleitperson möglich.
Begleitperson:
Aushändigung des Führerscheines BF 17 nach bestandener praktischer Prüfung erfolgt ohne Passbild. Gültigkeit des Führerscheins BF 17 bis 3 Monate nach 18. Geburtstag- danach Umtausch in Kartenführerschein zwingend erforderlich!
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer
ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Vorbesitz: Klasse B oder Klasse B beantragt
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine, nach bescheinigter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger (auch Sattelanhänger) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mehr als 750 kg Masse des Anhängers
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B oder Klasse B beantragt, Passbild, Sehtest
Klasse B Schlüsselzahl 78:
Klasse B Schlüsselzahl 197: